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- GST-Aktiv-Mitgliedschaft
- Einhaltung der Statuten, der Standesordnung und der weiteren Bestimmungen und Richtlinien der GST
- Abrechnung über die TVS
- Jungdiplomierte
- AssistentInnen in Praxis / angestellte Tierärzte in Firmen und Behörden
- Erneuter Einstieg nach Aufgabe der unselbständigen Berufstätigkeit (falls nicht schon ein Kreditjahr bezogen wurde)
- Regelung für Gemeinschaftspraxen: Keine Beschränkung der Anzahl Kreditjahre / Darlehensverträge pro Praxis; Solidarhaftung bei mehr als 2 gleichzeitig laufenden Kreditjahren / Darlehensverträgen
- Gesuch bei der GST
- Prüfung durch GST
- Meldung und Auftrag zu Vertragsabschluss an TVS, interne Prüfung durch TVS GST AG
- Abschluss des Vertrages Kreditnehmer / GST / TVS
- Rechtsgültig nach Unterzeichnung durch Kreditnehmer und TVS
- Zuständigkeit für Gewährung des Kreditjahres --> GST
- Abwicklung des Vertrages --> TVS
- Stundung aller bei der TVS eingehenden Medikamentenrechnungen von Vertragslieferanten bis zum Gesamtbetrag von Fr. 50'000.-- während eines Jahres
- Übernahme der Zinskosten des Kredites bei der TVS durch die GST während eines Jahres (max. 5 %)
- Die den Betrag von Fr. 50'000.-- überschreitenden Medikamentenbezüge gelten als normale Bezüge und werden den allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend verrechnet
- Nach Ablauf des Kreditjahres: Möglichkeit der Umwandlung des Betrages von max. Fr. 50'000.-- in ein Darlehen bei der TVS GST AG
- Betrag von max. Fr. 50'000.-- frei für andere Investitionen oder zur Reduzierung des Gesamt-Kapitalbedarfs
- zinslos (bis 5 % des jeweiligen fälligen Ausstandes, bei höheren Zinsen wird die Differenz verrechnet)
- keine Kosten, keine Sicherheiten nötig (Ausnahme: Gemeinschaftspraxen mit mehr als 2 gleichzeitig laufenden Verträgen)
- alle Vorteile der Verrechnung über die TVS
- Gesuch an TVS zur Umwandlung der im Kreditjahr beanspruchten Summe in ein Darlehen ( max. Fr. 50'000.-- )
- Darlehensvertrag zwischen TVS und Tierärztin oder Tierarzt
- Amortisation: innert 5 Jahren oder schneller
- günstige Verzinsung
- 1. Rate und 1. Verzinsung: 1 Jahr nach Abschluss des Kreditjahres
- Aufgabe der Praxistätigkeit innerhalb der Darlehensdauer: Ein eventuell verbleibender Betrag wird sofort fällig
- Eine Weiterführung der Verrechnung über die TVS wird auch nach Ende des Darlehensvertrages aus Solidaritätsgründen erwartet
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