Voraussetzungen

  • GST-Aktiv-Mitgliedschaft
  • Einhaltung der Statuten, der Standesordnung und der weiteren Bestimmungen und Richtlinien der GST
  • Abrechnung über die TVS

Mögliche Kreditnehmer bei Eröffnung, Übernahme einer Praxis / Teilhaberschaft in Gemeinschaftspraxis

  • Jungdiplomierte
  • AssistentInnen in Praxis / angestellte Tierärzte in Firmen und Behörden
  • Erneuter Einstieg nach Aufgabe der unselbständigen Berufstätigkeit (falls nicht schon ein Kreditjahr bezogen wurde)
  • Regelung für Gemeinschaftspraxen: Keine Beschränkung der Anzahl Kreditjahre / Darlehensverträge pro Praxis; Solidarhaftung bei mehr als 2 gleichzeitig laufenden Kreditjahren / Darlehensverträgen

Ablauf zur Gewährung eines Kreditjahres

  • Gesuch bei der GST
  • Prüfung durch GST
  • Meldung und Auftrag zu Vertragsabschluss an TVS, interne Prüfung durch TVS GST AG
  • Abschluss des Vertrages Kreditnehmer / GST / TVS
  • Rechtsgültig nach Unterzeichnung durch Kreditnehmer und TVS
  • Zuständigkeit für Gewährung des Kreditjahres --> GST
  • Abwicklung des Vertrages --> TVS

Bestimmungen des Kreditjahrvertrages

  • Stundung aller bei der TVS eingehenden Medikamentenrechnungen von Vertragslieferanten bis zum Gesamtbetrag von Fr. 50'000.-- während eines Jahres
  • Übernahme der Zinskosten des Kredites bei der TVS durch die GST während eines Jahres (max. 5 %)
  • Die den Betrag von Fr. 50'000.-- überschreitenden Medikamentenbezüge gelten als normale Bezüge und werden den allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend verrechnet
  • Nach Ablauf des Kreditjahres: Möglichkeit der Umwandlung des Betrages von max. Fr. 50'000.-- in ein Darlehen bei der TVS GST AG

Vorteile des Kreditjahres

  • Betrag von max. Fr. 50'000.-- frei für andere Investitionen oder zur Reduzierung des Gesamt-Kapitalbedarfs
  • zinslos (bis 5 % des jeweiligen fälligen Ausstandes, bei höheren Zinsen wird die Differenz verrechnet)
  • keine Kosten, keine Sicherheiten nötig (Ausnahme: Gemeinschaftspraxen mit mehr als 2 gleichzeitig laufenden Verträgen)
  • alle Vorteile der Verrechnung über die TVS

Darlehensvertrag

  • Gesuch an TVS zur Umwandlung der im Kreditjahr beanspruchten Summe in ein Darlehen ( max. Fr. 50'000.-- )
  • Darlehensvertrag zwischen TVS und Tierärztin oder Tierarzt
  • Amortisation: innert 5 Jahren oder schneller
  • günstige Verzinsung
  • 1. Rate und 1. Verzinsung: 1 Jahr nach Abschluss des Kreditjahres
  • Aufgabe der Praxistätigkeit innerhalb der Darlehensdauer: Ein eventuell verbleibender Betrag wird sofort fällig
  • Eine Weiterführung der Verrechnung über die TVS wird auch nach Ende des Darlehensvertrages aus Solidaritätsgründen erwartet
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