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- Vereinfachte Administration: eine Rechnung für alle Lieferanten – eine Zahlung
- Verlängerte Zahlungsfristen (30-60 Tage je nach Lieferzeitpunkt innerhalb des Verrechnungsmonats)
- Allfällige Guthaben werden vorzüglich verzinst.
- Bonus auf den Medikamentenumsatz: Grundbonus 1.5 % + Zusatzbonus je nach Geschäftsgang ( bis zu 0.3 % )
- Bei Praxisneueröffnungen gewährt die TVS den Praxisanfängerinnen und –anfängern, welche Mitglied der GST sind ein zinsloses Darlehen für Medikamentenbezüge über maximal Fr. 50'000.00 (Kreditjahrvertrag).
- Der geschuldete Betrag kann nachfolgend über einen Zeitraum von 5 Jahren (Darlehensvertrag) amortisiert werden.
- maximal erlaubtes Kontokorrentguthaben: zwei durchschnittliche Monatsumsätze
- Aktienzeichnung mit sehr guter Dividende
- Die GST erhält als Lizenzgeber einen jährlich wiederkehrenden, namhaften Betrag von der TVS, wodurch der GST Jahresbeitrag indirekt reduziert wird.
- Zusatzleistungen: Weiterbildungsseminare, Unterstützung von Projekten auf dem Gebiet Finanzwesen und Praxismanagement (Dissertationen, Seminare, etc.)
- Fachtechnische Unterstützung der GST auf dem Finanzsektor
- Zusammenfassung aller Lieferantenrechnungen des laufenden Monats in einer Monatsrechnung der TVS
- Rechnung der TVS an die Tierärztin oder den Tierarzt
- Kontrollmöglichkeit für die Tierärztin oder den Tierarzt anhand der Lieferscheine bzw. der Originalrechnungen
- Fälligkeit der Rechnung: Ende des dem Verrechnungsmonat folgenden Monats
- Tierärztin oder Tierarzt mit Praxisbewilligung in der Schweiz ist Voraussetzung
- Durch Meldung an den Lieferanten: "Verrechnung über die TVS erwünscht"
- Kein Vertrag mit der TVS nötig
- Ausnahme: Kreditjahrvertrag
- Die TVS erhebt von den Lieferanten eine Factoringgebühr auf den Medikamentenumsatz; damit werden finanziert:
- Die Geschäftsstelle, die Rechnungsbearbeitung, das Rechenzentrum, die Finanzierungskosten, der Verwaltungsrat etc.
- Reglementarische Leistungen: Provision an GST, Kreditjahr- und Darlehensvertragskosten
- Ausserreglementarische Leistungen: Zusatzbonus an die Kunden (Tierärzte), Dividende, Zinsen auf Kontokorrentanlagen, Zusatzleistungen: Sponsoring, Dissertationen, Management - Seminare etc.
- Der Grundbonus von 1.5 % wird von den Lieferanten separat erhoben und von der TVS an den Kunden weitergeleitet
- Auszahlung des gesamten fälligen Betrages zu einem festgelegten Zeitpunkt
- Das Verlustrisiko und die Kosten für Mahnwesen und verspätete Zahlungseingänge werden von der TVS getragen
- Höhere Akzeptanz und besseres Image bei der Tierärzteschaft
- Die Lieferbedingungen (Mengenrabatte, Skonto etc.) werden zwischen der Tierärzteschaft und dem Lieferanten ausgehandelt; die TVS hat keine Möglichkeit zur direkten Einflussnahme
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