Vorteile für den Tierarzt / die GST

  • Vereinfachte Administration: eine Rechnung  – eine Zahlung
  • Verlängerte Zahlungsfristen (30-60 Tage, je nach Lieferzeitpunkt innerhalb des Verrechnungsmonats)
  • Bonus auf dem Medikamentenumsatz: Grundbonus 1.5 % + Zusatzbonus je nach Geschäftsgang (bis zu 0.45 %)
  • Bei Praxisneueröffnungen gewährt die TVS den Praxisanfängerinnen und –anfängern, welche Mitglied der GST sind, ein zinsloses Darlehen für Medikamentenbezüge über maximal Fr. 50'000.00 (Kreditjahrvertrag).
  • Der geschuldete Betrag kann nachfolgend über einen Zeitraum von 5 Jahren (Darlehensvertrag) amortisiert werden.
  • Maximal erlaubte Vorauszahlung Verrechnungskonto: zwei durchschnittliche Monatsumsätze
  • Aktienzeichnung mit sehr guter Dividende
  • Die GST erhält als Lizenzgeber einen jährlich wiederkehrenden namhaften Betrag von der TVS, wodurch der GST-Jahresbeitrag indirekt reduziert wird
  • Zusatzleistungen: Weiterbildungsseminare, Unterstützung von Projekten auf dem Gebiet Finanzwesen und Praxismanagement (Dissertationen, Seminare etc.)
  • Fachtechnische Unterstützung der GST auf dem Finanzsektor

Ablauf der Verrechnung

  • Zusammenfassung aller Lieferantenrechnungen des laufenden Monats in einer Monatsrechnung der TVS
  • Rechnung der TVS an die Tierärztin oder den Tierarzt
  • Kontrollmöglichkeit für die Tierärztin oder den Tierarzt anhand der Lieferscheine bzw. der Originalrechnungen
  • Fälligkeit der Rechnung: Ende des dem Verrechnungsmonat folgenden Monats

Anmeldung als Kunde der TVS

  • Tierärztin oder Tierarzt mit Praxisbewilligung in der Schweiz ist Voraussetzung
  • Durch Meldung an den Lieferanten: "Verrechnung über die TVS erwünscht"
  • Kein Vertrag mit der TVS nötig (Ausnahme: Kreditjahrvertrag)

Administrative Organisation TVS / Lieferanten

Die TVS erhebt von den Lieferanten eine Factoringgebühr auf den Medikamentenumsatz; damit werden finanziert:

  • Die Geschäftsstelle, die Rechnungsbearbeitung, die Informatiklösung, die Finanzierungskosten, der Verwaltungsrat etc.
  • Reglementarische Leistungen: Provision an GST, Kreditjahr- und Darlehensvertragskosten
  • Ausserreglementarische Leistungen: Zusatzbonus an die Kunden (Tierärzte), Dividende, Sponsoring, Dissertationen, Managementseminare etc.
  • Der Grundbonus von 1.5 % wird von den Lieferanten separat erhoben und von der TVS an den Kunden weitergeleitet

Vorteile für die Lieferanten

  • Auszahlung des gesamten fälligen Betrages zu einem festgelegten Zeitpunkt
  • Das Verlustrisiko und die Kosten für Mahnwesen und verspätete Zahlungseingänge werden von der TVS getragen
  • Höhere Akzeptanz und besseres Image bei der Tierärzteschaft
  • Die Lieferbedingungen (Mengenrabatte, Skonto etc.) werden zwischen der Tierärzteschaft und dem Lieferanten ausgehandelt; die TVS hat keine Möglichkeit zur direkten Einflussnahme

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